Laufende Jahresabschlüsse
• nach Handels- und Steuerrecht
• für nicht buchführungspflichtige Selbständige und Freiberufler ermitteln
wir den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und
Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Anlassbezogene Sonderbilanzen
• Eröffnungsbilanzen
• Zwischenbilanzen
• Liquidationsbilanzen
• Aufgabebilanzen
• Auseinandersetzungs- und Abschichtungsbilanzen
Kontakt:
Telefon 0911 . 54 333-70