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Laufende Jahresabschlüsse

 

• nach Handels- und Steuerrecht

 

• für nicht buchführungspflichtige Selbständige und Freiberufler ermitteln

  wir den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und

  Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 3 EStG.

 

Anlassbezogene Sonderbilanzen

 

• Eröffnungsbilanzen

 

• Zwischenbilanzen

 

• Liquidationsbilanzen

 

• Aufgabebilanzen

 

• Auseinandersetzungs- und Abschichtungsbilanzen

Kontakt:
kanzlei@neumann-kollegen.de
Telefon 0911 . 54 333-70