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Vertretung vor Behörden

 

• Betreuung von Außenprüfungen/Betriebsprüfungen der Finanzbehörde

  und der Sozialversicherungsträger

 

• Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von Rechtsbehelfen (z.B.   Einspruch) beim Finanzamt

 

• Stellen von Anträgen - z.B. Stundung, Erlass, Herabsetzung der Steuer-   Vorauszahlung

 

• Anträge auf Investitionszulage

 

Vertretung vor Gerichten

 

• vor dem Finanzgericht im Klageverfahren

 

• vor dem Strafprozessgericht im Steuerstrafrecht- und Bußgeldverfahren

  bei Steuerhinterziehung bzw. leichfertiger Steuerverkürzung

  sowie in Fällen der GmbH-Geschäftsführerhaftung.

Kontakt:
kanzlei@neumann-kollegen.de
Telefon 0911 . 54 333-70